Die gematik wird die Einführung des Opt-out-Prinzips für die elektronische Patientenakte (ePA) prüfen. Mit diesem Verfahrenswechsel soll die ePA künftig für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden. Nach Ansicht der Barmer werden damit endlich mehr Versicherte von den Vorteilen der ePA profitieren. Um das Opt-out-Prinzip noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu können, sollte der Gesetzgeber zeitnah tätig werden.
Berlin, 11.11.2022 – Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik vom 07.11.2022 sollen die Weichen gestellt werden, um das Potenzial der ePA für die Versorgung vollumfänglich auszuschöpfen. Der Konzeptionsauftrag an die gematik umfasst vier Dimensionen für die Anwendung des Opt-out-Prinzips: die unaufgeforderte Bereitstellung der Akte, der vereinfachte Zugriff der Leistungserbringenden auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.
Bereits seit dem 01.01.2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA anzubieten. Bisher haben jedoch nur wenige gesetzlich Versicherte von diesem Angebot Gebrauch gemacht. So sind bislang nur von rund 0,7 Prozent der GKV-Versicherten ePA-Konten angelegt worden. Bei dem bisher geltenden Opt-in-Verfahren müssen sich Versicherte aktiv an ihre Krankenkasse wenden, um ihre ePA zu eröffnen. Mit dem Opt-out-Verfahren erhalten Versicherte die Patientenakte automatisch. Die Nutzung bleibt aber weiterhin freiwillig, denn durch eine Verzichtserklärung (Opt-out) können sie die Nutzung ablehnen.
Nach Ansicht der Barmer ist die ePA ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der medizinischen Behandlung und der pflegerischen Versorgung. Hilfreich für ein gezieltes Versorgungsmanagement wäre etwa, wenn Versicherte ihre ePA-Daten der Krankenkasse zur Verfügung stellen könnten. Auch sollten Versicherte ihre Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke spenden können.
Die Bundesregierung muss nun zügig ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und einen Gesetzentwurf zum Opt-Out-Verfahren bei der ePA vorlegen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Gesundheitsversorgung. Um die Vorteile der neuen ePA-Funktionen nutzen zu können, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass schnellstmöglich alle Gesundheitsberufe zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur und zur Befüllung der ePA verpflichtet werden.