Biologika stärken wirtschaftliche Versorgung – Apotheken-Austauschpflicht muss wie geplant kommen

Lesedauer unter 2 Minuten

Berlin, 12.05.2022 – Die Barmer fordert eine Stärkung des Wettbewerbes für biosimilarfähige Wirkstoffe. Als Biosimilars bezeichnet man wirkstoffgleiche Biologika, die nach Patentablauf mit Bezug auf ein Referenzarzneimittel zugelassen wurden. Laut Gesetz sollen ab August für die Apotheken konkrete Regelungen für den Austausch von Biosimilars gelten, ähnlich wie bei Generika. Die Regelung wurde bereits im Jahr 2019 beschlossen. Dazu ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie erforderlich. Im laufenden Stellungnahmeverfahren regt sich nun Kritik seitens der Pharmaindustrie, der Ärzte- und Apothekerschaft.
„Biosimilars sind für die Patientinnen und Patienten genauso sicher und wirksam wie das Originalarzneimittel. Daher ist es richtig, die Apotheken in eine wirtschaftliche Versorgung einzubeziehen. Für den Austausch bedarf es transparenter Regeln, wie sie die zu ändernde Arzneimittel-Richtlinie vorsehen wird“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Sollte es medizinisch notwendig sein, könnten die Ärztinnen und Ärzte den Austausch unterbinden, indem sie auf dem Rezept das sogenannte „aut-idem-Feld“ ankreuzten. Die Daten der Barmer zeigten, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch einen verstärkten Wettbewerb bei biosimilarfähigen Wirkstoffen jährlich bis zu 1,2 Milliarden Euro einsparen könnten bei gleichbleibender hoher Versorgungsqualität. Diese Mittel könnten für die Versicherten anderweitig eingesetzt werden.

Deutliche Unterschiede bei der Höhe der Biosimilar-Quoten

Derzeit gebe es 15 biosimilarfähige Wirkstoffe. Nach einer Analyse des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) beliefen sich deren Kosten im vergangenen Jahr allein bei der BARMER auf 536 Millionen Euro. GKV-weit waren es rund 3,8 Milliarden Euro. Ohne Insuline lag der Biosimilar-Anteil in den Bundesländern zwischen 73 Prozent in Hessen und 84 Prozent in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Laut bifg-Analyse ist der Biosimilar-Anteil bei Insulinen deutlich niedriger. Dies führe aber für die Kassen nicht zu Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin. Bei biosimilarfähigen Krebsmedikamenten erstreckte sich die Spanne gemäß der Auswertung von 73 Prozent in Hamburg bis hin zu 92 Prozent in Bayern und 97 Prozent in Bremen. „Die unterschiedlich hohen Biosimilar-Quoten zeigen, dass der geplante Austausch von Originalpräparaten und Biosimilars in Apotheken regionales Potenzial hat. Rein medizinisch sind so große Spannbreiten bei den Biosimilar-Quoten nicht erklärbar. Die geplanten Austauschregeln werden dazu beitragen, die bestehenden regionalen Unterschiede erheblich zu verringern“, so Straub.

Mehr Wettbewerb bei Biosimilars erforderlich

Laut der bifg-Analyse liegen die Preise der Biosimilars je Wirkstoff derzeit sehr dicht zusammen. Ein Wettbewerb auf Basis der Austauschpflicht könnte aber die Preise für Biosimilars um 15 bis 25 Prozent senken. Das zeigten internationale Preisvergleiche. „Verbindliche Regeln zum Austausch der Biosimilars werden dazu beitragen, den Wettbewerb im Sinne der Versicherten zu intensivieren. Dies eröffnet auch Chancen für pharmazeutische Unternehmen, sich neu im Markt zu etablieren und fördert eine wirtschaftliche und sichere Versorgung“, sagt Straub.

Das ePaper zu Biosimilars steht zum Download bereit unter www.bifg.de/Y925Gy