Vor dem Hintergrund der geplanten Krankenhausstrukturreform hat die Monopolkommission Ende Mai ihr Sondergutachten „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ vorgelegt. Die Autoren unterbreiten darin Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowohl der Krankenhausplanung als auch der Krankenhausfinanzierung. Auch die Barmer plädiert für eine Weiterentwicklung der DRGs, zunächst ist jedoch eine Anpassung der Krankenhauslandschaft notwendig.
Berlin, 24.06.2022 – In ihrem an die Bundesregierung übergebenen Gutachten beschreibt die Monopolkommission eine Vielzahl an Defiziten der deutschen Krankenhausversorgung. So seien die gegenwärtigen Versorgungsstrukturen mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Kapazitätsverteilung nicht optimal. Zu den Lösungsvorschlägen der Monopolkommission gehört auch eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung.
Das Fallpauschalensystem habe zwar die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Krankenhäuser gestärkt, jedoch sei es intransparent und nicht konsequent ausgestaltet. Die Kommission schlägt nicht nur die Einführung eines Vorhaltezuschlags vor, sondern auch die Eingliederung der bisherigen Investitionsfinanzierung in das Fallpauschalensystem. Grundsätzlich haben sich die DRG-Fallpauschalen bewährt, sie sollten allerdings weiterentwickelt werden. Grundlage dafür ist zunächst jedoch eine Anpassung der Krankenhauslandschaft auf Basis eines Versorgungsstufenmodells.
Weiterhin empfiehlt die Monopolkommission, die Krankenhausplanung in den Ländern klarer und wirksamer auf die Versorgung auszurichten. Dazu entwickelt sie das Modell einer Sicherstellungsgrenze, bis zu der die Länder in Zukunft einen Mindestversorgungsbedarf planen.
Reform der Notfallversorgung in der Diskussion
Berlin kompakt berichtet darüber hinaus über die aktuelle Diskussion zu einer Reform der Notfallversorgung. Da sich die durch das Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission zügig mit dem Thema Notfallversorgung befassen soll, liegen auch bereits erste Positionspapiere vor. Berlin kompakt berichtet über die Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie des Marburger Bunds gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGiNA).