Am 19.05.2022 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Pflegebonusgesetz beschlossen, mit dem die Leistungen von Pflegekräften in Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen gewürdigt werden sollen – ein Signal der Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte. Gleichzeitig soll der Pflegeschutzschirm weitestgehend auslaufen, nur die Erstattung von Testkosten in den Einrichtungen soll noch durch die Pflegeversicherung übernommen werden.
Berlin, 20.05.2022 – Die geplante Corona-Prämie soll an Pflegekräfte gezahlt werden, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben. Für Pflegeprämien in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jeweils 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln verausgabt. Bei der Entscheidung darüber, wer eine Prämie erhalten soll, wird das Personal auf Intensivstationen in besonderem Maße berücksichtigt. In einem Änderungsantrag wurde zusätzlich festgelegt, dass auch Beschäftigte von Leiharbeitsunternehmen von der Prämie profitieren können. Berlin kompakt berichtet.
Der Pflege-Rettungsschirm soll über den 30.06.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden. Möglich bleiben soll jedoch die Erstattung von Testkosten in den Einrichtungen durch die Pflegeversicherung, wenn dies im Pandemieverlauf nach dem 30.06.2022 noch erforderlich sein sollte.
Berlin kompakt berichtet schließlich über das Diskussionspapier zur Substitution von Biopharmazeutika durch Biosimilars, welche das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) kürzlich vorgelegt hat. Darin geben die Autoren einen Ausblick auf die Marktentwicklung von Biosimilars sowie auf Patentabläufe biologisch hergestellter Arzneimittel und unterbreiten Vorschläge für mögliche Einsparpotenziale.