Auf Basis des jetzt veröffentlichten IGES-Gutachtens kann die Überarbeitung und Erweiterung des Katalogs ambulant erbringbarer Leistungen begonnen werden. Ein erweiterter AOP-Katalog ist auch wichtig für die Bestimmung sektorenübergreifender Leistungen. Die Barmer hat dazu einen Vorschlag für ein modulares Vergütungssystem zur Abrechnung sektorenübergreifender Leistungen entwickelt.
Berlin, 06.04.2022 – Das nun vorliegende IGES-Gutachten empfiehlt eine substanzielle Weiterentwicklung der ambulant erbringbaren Leistungen und geht über eine bloße Anpassung hinaus. So wir deine Vielzahl von Leistungen für die Übernahme in den AOP-Katalog empfohlen. Ein konkreter Vorschlag für eine sektorenübergreifende Vergütung steht noch aus. Die Barmer schlägt deshalb ein modulares Vergütungssystem zur Abrechnung sektorenübergreifender Leistungen vor. Ärzte und Krankenhäuser sollen die gleiche Abrechnungsmöglichkeit bekommen, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung. Wichtig ist dabei, dass die Preise auf Basis valider Kostendaten kalkuliert werden. Berlin kompakt berichtet.
Die Barmer fordert einen flexiblen Einsatz der Videosprechstunde für die Psychotherapie
Ende März sind die coronabedingten Sonderreglungen für die psychotherapeutische Behandlung im Videosetting ausgelaufen. Ziel dieser Regelungen war es, die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten während der Pandemie trotz Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten und das Infektionsrisiko durch den persönlichen Kontakt in der Praxis zu reduzieren. Somit konnte die psychotherapeutische Behandlung von Beginn an und ohne Beschränkung im Umfang im Videosetting durchgeführt werden. Nach Auffassung der Barmer konterkariert die Rückkehr zu den ursprünglichen Regelungen für die Psychotherapie den flexiblen Einsatz der Videosprechstunde und das Vorhaben der Bundesregierung, telemedizinische Leistungen regelhaft zu ermöglichen. Mehr dazu in Berlin kompakt.