Das Bundesministerium für Gesundheit hat Eckpunkte für den Corona-Pflegebonus vorgelegt, mit dem die Leistungen von Pflegekräften in Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen gewürdigt werden sollen – ein Signal der Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte. Auch der Pflegeschutzschirm soll nochmals verlängert werden. Nach Auffassung der Barmer müssen die Mehrausgaben für die Pflegeversicherung für den Schutzschirm aus Steuermitteln finanziert werden.
Berlin, 10.03.2022 – Die geplante Corona-Prämie soll an Pflegekräfte gezahlt werden, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben. Für Pflegeprämien in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jeweils 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln verausgabt. Bei der Entscheidung darüber, wer eine Prämie erhalten soll, wird das Personal auf Intensivstationen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Berlin kompakt berichtet.
Der Pflege-Rettungsschirm soll erneut verlängert werden, nun bis zum 30.06.2022. Die soziale Pflegeversicherung stellt damit seit zwei Jahren durch Sonderzahlungen sicher, dass die pflegerische Versorgung auch während der Corona-Pandemie gewährleistet bleibt. Nach bisheriger Rechtslage würden die coronabedingten Hilfen in der Pflege bis Ende März auslaufen. Die Verordnung sieht vor, dass zum Beispiel Begutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit weiterhin nicht in der Häuslichkeit erfolgen müssen.
Berlin kompakt berichtet schließlich über den ersten Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme digitaler Anwendungen (DiGA) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es zeigt sich, dass die bisher erstattungsfähigen DiGA rund 50.000 Mal verordnet wurden, das entspricht Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Millionen Euro. Es wurden jedoch nur 80 Prozent der DiGA von den Versicherten freigeschaltet und tatsächlich genutzt. Nach Auffassung der Barmer muss die Erstattung von DiGA an die aktive Nutzung gekoppelt werden.