Zu Beginn der neuen Legislaturperiode hat ein Experten-Panel der Bertelsmann Stiftung ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Damit die Reform nicht erneut an politischen Widerständen scheitert, streben die Expertinnen und Experten Reformschritte auf untergesetzlicher Ebene an. Nach Ansicht der Barmer ist der Ansatz nachvollziehbar, Ziel muss jedoch eine integrierte, sektorenübergreifende Notfallversorgung bleiben, dabei darf der Rettungsdienst nicht ausgeklammert werden.
Berlin, 11.02.2022 – Zentrales Problem im Bereich der Notfallversorgung ist die schwierige und mangelnde Abstimmung von Rettungsdiensten, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern. Deshalb schlägt das Experten-Panel die Einrichtung eines „Fachkundigen Gremiums“ vor, das ein bundesweit gemeinsames Grundverständnis und einheitliche Standards für die Notfallversorgung schaffen soll. Gleichzeitig fordert es die Bereitstellung eines umfassenden und transparenten digitalen Informationssystems, um die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu erleichtern.
Das Experten-Panel schlägt weiterhin vor, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten auch in der Notfallversorgung weiter gestärkt werden, auch Krankenhauseinweisungen sollen zukünftig grundsätzliche im vertragsärztlichen System vorgenommen werden, wenn keine Lebensgefahr für Patientinnen und Patienten besteht. Ein richtiger Ansatz, wird damit doch das Prinzip „ambulant vor stationär“ gestärkt.
Weiterhin berichtet der Newsletter über die aktuellen Beratungen der Ampel-Koalition zur kurz- und mittelfristigen Finanzplanung des Bundes: Diese spielen auch eine zentrale Rolle für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Auffassung der Barmer fehlt ab dem Jahr 2023 eine nachhaltige Finanzierung für die GKV. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind deshalb notwendig.
Berlin kompakt berichtet auch über das Innovationsfonds-Projekt „ERIC“, für das der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Überführung in die Regelversorgung empfohlen hat.