In einer aktuellen Studie kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte aller Orphan Drugs keinen Zusatznutzen aufweist. Nach Auffassung der Barmer zeigt die Untersuchung des IQWiG, dass die vor über zehn Jahren eingeführte Sonderregelung für Orphan Drugs überholt ist. Deshalb unterstützt sie die Einschätzung des IQWiG, den fiktiven Zusatznutzen für Orphan Drugs aus dem Gesetz zu streichen.
Berlin, 24.01.2022 – In einer aktuellen Studie kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte aller Orphan Drugs keinen Zusatznutzen aufweist. Das Institut hatte die Medikamente im Nachgang zu einer regulären Nutzenbewertung einer Analyse unterzogen. IQWiG-Leiter Jürgen Windeler kommt zu dem Schluss, dass auch Arzneimittel gegen seltene Leiden bei Markteintritt eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch IQWiG und Gemeinsamen Bundesausschuss durchlaufen sollten.
Mit Beginn des Jahres 2022 hat die elektronische Patientenakte (ePA) weitere neue Funktionen erhalten: Nun lassen sich unter anderem der Impfpass, der Mutterpass, das U-Heft für Kinder sowie das Zahnbonusheft in der ePA speichern, sofern Leistungserbringer hierfür technisch ausgestattet sind. Doch auch wenn die ePA damit an Attraktivität gewinnt, ist sie noch nicht breit etabliert, zu wenige Versicherte nutzen sie bislang. Das im Koaltionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgesehene Opt-Out-Modell kann der ePA aus Sicht der Barmer zu einem Durchbruch verhelfen.
In einem Offenen Brief fordert der wissenschaftliche Beirat des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) einen breiten Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen und einen rechtssicheren Rahmen für die Versorgungsforschung bei gleichzeitigem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Sie unterstützen das von der Koalition geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz und schlagen dazu gleichzeitig konkrete Maßnahmen vor. Berlin kompakt berichtet.