Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Mitglieder der Regierungskommission haben ihre Stellungnahme für eine „grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vorgestellt. Mit der Reform sollen Versorgungsstufen und Leistungsgruppen für den Krankenhausbereich eingeführt, das Fallpauschalensystem weiterentwickelt und Vorhalteleistungen künftig gesondert vergütet werden. Die Empfehlungen enthalten wichtige Vorschläge zu einer Reform der Krankenhausstrukturen. Diese müssen Vorrang vor der Weiterentwicklung des Vergütungssystems haben.
Berlin, 14.12.2022 – Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer jüngsten Empfehlung vom 06.12.2022 drei Versorgungsstufen (Level) mit jeweils eigenen Strukturvorgaben für die Krankenhausversorgung vorgesehen. Jedem Krankenhausstandort soll ein Level zugeordnet werden, so dass lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge für Krankenhäuser festgelegt und abgrenzt werden können. Da für die jeweiligen Level bundeseinheitliche Mindestvoraussetzungen vorgegeben werden sollen, würden erstmals einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausstattung gelten und die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten maßgeblich erhöht werden.
Nach Auffassung der Barmer ist eine Gliederung der Krankenhauslandschaft nach Versorgungsstufen, also dem Grad der Spezialisierung, unbedingt notwendig. Bei einer derartigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft stünden erstmals die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit im Vordergrund.
Die Vergütung der Krankenhäuser soll nach den Empfehlungen der Regierungskommission deutlich verändert werden. Breiten Raum nimmt dabei die Ausgliederung der Vorhaltekosten aus den DRG ein.
Sektorenübergreifendes Konzept bleibt im Ansatz stecken
Um die sektorenübergreifende und integrierte Gesundheitsversorgung zu stärken, nehmen Krankenhäuser des sogenannten Levels I-i (integrierte ambulant/stationäre Versorgung) eine besondere Rolle im Reformkonzept der Kommission ein. Sie sollen wohnortnah ambulante fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten verbinden. Dieser sektorenübergreifende Ansatz ist wichtig, bleibt aber sehr unkonkret. Um eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, sollten Level-I-i Krankenhäuser weitreichende ambulante Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
Kooperation der Bundesländer bei der Reform notwendig
Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern. Da es nach dem Konzept der Regierungskommission Aufgabe der Bundesländer ist, die Krankenhäuser den jeweiligen Versorgungsstufen zuordnen, stellt sich die Frage der Umsetzbarkeit der auf bundesweit einheitlichen Vorgaben beruhenden Reformvorschläge.
Berlin kompakt berichtet des Weiteren über letzte Änderungen am Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Dazu zählen die zusätzlichen Finanzmittel für die Geburtshilfe, die neue Leistung der Tagesbehandlung im Krankenhaus und die Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung.