Das Bundesgesundheitsministerium unternimmt erste Reformschritte im stationären Versorgungsbereich und orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Regierungskommission zur Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe sowie zu Tagesbehandlungen im Krankenhaus. Die geplante Umsetzung ist nach Ansicht der Barmer jedoch nicht zufriedenstellend.
Berlin, 03.11.2022 – In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien etwa darauf verständigt, die Vergütung der Pädiatrie sowie der Geburtshilfe im Krankenhaus kurzfristig anzupassen. Nachdem die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Empfehlungen zu diesen Bereichen gemacht hat, folgt jetzt die Umsetzung in Gesetzesform.
So soll mit einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Krankenhäusern in den Jahren 2023 und 2024 ein angehobenes Erlösvolumen garantiert werden, um den wirtschaftlichen Druck bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu mindern. Zur Finanzierung der Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Aus Sicht der Barmer ist es bedauerlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit nicht dem Vorschlag der Regierungskommission zur Verteilung zusätzlicher Finanzmittel nach versorgter Bevölkerungszahl gefolgt ist. Damit hätte im Bereich der Pädiatrie eine Finanzierung von Vorhaltekosten anhand der tatsächlichen Versorgungsbedarfe erprobt werden können.
Vorgesehen ist auch, dass ländliche Krankenhäuser, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe, beziehungsweise Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 1,5 Millionen Euro erhalten, sofern sie im Jahr 2022 oder 2023 in der Liste der bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser aufgenommen sind. Neben dieser Finanzierungsregelung können auch weiterhin die regulären Sicherstellungszuschläge sowie die Pauschalförderung für ländliche Krankenhäuser gewährt werden. Dieses Nebeneinander zahlreicher Sonderfinanzierungsinstrumente ist nicht nachvollziehbar.
Berlin kompakt berichtet weiterhin über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Liquiditätssicherung der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV erhält die notwendigen finanziellen Mittel letztlich sehr kurzfristig und in Raten.
Ein Beitrag des Newsletters ist der neuen Ausgabe von „Gesundheitswesen aktuell“ gewidmet. Das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) legt darin wieder aktuelle Analysen zum Gesundheitswesen vor.