Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission hat ihre zweite Stellungnahme vorgelegt. Darin unterbreitet sie den Vorschlag einer deutlichen Ausweitung tagesklinischer Behandlungen in Kliniken. So soll vor allem dem Personalmangel begegnet werden. Die Barmer sieht den Vorschlag kritisch, da die für eine Krankenhausreform notwendige weitere Ambulantisierung bislang stationärer Leistungen ausgeblendet wird.
Berlin, 07.10.2022 – Nach den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung soll den Krankenhäusern spätestens ab dem 01.01.2023 gestattet werden, alle bisher stationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen – soweit es sich nicht um eine komplexe oder risikoreiche Behandlung handelt. In diesem ersten Reformschritt sollen die Tagesbehandlungen weiterhin als Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden. Damit würden potentiell ambulant erbringbare Leistungen zunächst überfinanziert.
Erst in einem zweiten Schritt will das Gremium bislang stationär durchgeführte Behandlungen auch für den vertragsärztlichen Bereich öffnen, bei identischer Vergütung für den niedergelassenen und den stationären Bereich. Berlin kompakt berichtet.
Der Newsletter greift zudem den Ergebnisbericht des Innovationsfondsprojekts zur Entwicklung eines sektorengleichen Vergütungssystems auf. Auch hier soll in einer Übergangsphase mit den bestehenden Instrumenten gearbeitet werden: Die ambulant-stationären Leistungen sollen durch sektorengleiche Pauschalen vergütet werden, die sich zunächst an den DRG des Krankenhausbereichs orientieren, allerdings bereinigt um die rein stationären Kosten.
Schließlich informiert Berlin kompakt über den aktuellen Barmer-Arzneimittelreport 2022, dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit für Patientinnen und Patienten liegt.