Um die Personalsituation in der stationären Pflege zu verbessern, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kurzfristig die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) als Übergangsinstrument einführen. Inzwischen liegt dazu ein Gesetzentwurf vor. Eine Entlastung des Krankenhauspflegepersonals ist dringend notwendig, doch ob die vom BMG geplanten Regelungen dazu beitragen werden, ist nach Meinung der Barmer fraglich.
Berlin, 30.08.2022 – Zur Einführung der PPR 2.0 wird das BMG ermächtigt, Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes und zur Festlegung der Personalbesetzung zu bestimmen, diese sollen von den Krankenhäusern umgesetzt werden. Im Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz werden konkrete Vorgaben formuliert etwa zur Anzahl der zu erfassenden Pflegekräfte und zum Qualifikationsmix. Außerdem soll die Verordnung Vorgaben beispielsweise zur täglichen Bestimmung des Pflegeaufwandes und der Dokumentation enthalten. Es ist zu befürchten, dass die umfangreichen Erfassungs- und Dokumentationspflichten zu mehr Bürokratie führen und die Pflegekräfte zusätzlich belasten.
Bei den jährlich auf Ortsebene stattfindenden Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen besteht seit Langem ein Verhandlungsstau. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll dieser Stau aufgelöst werden, indem neue Fristenregelungen für den Abschluss von Budgetverhandlungen getroffen werden. Diese Fristen sind jedoch nicht praktikabel. Berlin kompakt berichtet.
Die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben ein Impulspapier veröffentlicht, in dem Vorschläge für das von der Ampelkoalition geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit unterbreitet werden. Laut Koalitionsvertrag soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in dem neuen Institut aufgehen. Die in der neuen Einrichtung angesiedelten Aufgaben gehören in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen deshalb vollständig durch Steuern finanziert werden.