Angesichts hoher COVID-19-Infektionszahlen können Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder telefonisch krankgeschrieben werden. Diese Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gilt vorerst befristet bis zum 30.11.2022. Dies ist nach Ansicht der Barmer ein richtiger Schritt, um volle Arztpraxen und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Berlin, 05.08.2022 – In seiner gestrigen Sitzung hat der G-BA aufgrund der hohen Infektionszahlen entschieden, die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder zu aktivieren. Sie gilt vorerst befristet bis 30.11.2022. Damit erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wieder die Möglichkeit, Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankzuschreiben. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ärztinnen und Ärzte sich (telefonisch) persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugen. Diese Sonderregelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 01.06.2022 ausgelaufen, da sich die Infektionslage entspannt hatte. Aus Sicht der Barmer ist dies ein richtiger Schritt, um volle Arztpraxen und Ansteckungen zu vermeiden. Vorstellbar wäre auch, dass die telefonische Krankschreibung über den 30.11.2022 hinaus verlängert wird.
Weitere Schritte zur Arbeitsentlastung des ärztlichen Personals gehen
Der Gesetzgeber sollte noch weitere Schritte gehen: So müssen die Digitalisierung weiter ausgebaut und telemedizinische Versorgungsalternativen umfassend etabliert werden. Die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Instrumente wie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollten im ärztlichen Alltag endlich die Regel werden.
Gleichzeitig muss der Weg freigemacht werden für eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen. Entscheidende Fortschritte für den Praxisalltag erwartet die Barmer deshalb von einem Ausbau der Delegation ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal. Eine noch weitergehende Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten könnte mit einem neuen, von der Barmer entwickelten Berufsbild der Medizinassistenz erreicht werden: Medizinassistentinnen und Medizinassistenten würde die Verantwortung übertragen werden, vordefinierte Tätigkeiten zu übernehmen, die die Ärztin oder den Arzt entlasten, aktuell aber noch unter den Arztvorbehalt fallen.