In seiner gestrigen Anhörung hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit Vorschlägen zur Reform des Apotheken-Botendienstes befasst, die aus einem Antrag der AfD-Fraktion hervorgehen. Wichtige Aspekte zu der neuen Kassenleistung lieferte dabei eine Analyse des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg). Es zeigt sich, dass eine grundlegende Reform der Apothekenvergütung notwendig ist.
01.12.2022 – Die Lieferung von Arzneimitteln durch Botendienste niedergelassener Apotheken ist seit Jahren bundesweit gängige Praxis. Ende April 2020 wurde im Rahmen der Corona-Maßnahmen erstmals eine Vergütung von fünf Euro pro Lieferung eingeführt. Diese wurde im Oktober 2020 auf 2,50 Euro reduziert. In ihrem Antrag hebt die AfD-Fraktion die Bedeutung der Botendienste hervor und fordert etwa zur Unterstützung von Landapotheken unter anderem eine pauschale Honorierung für jede Anlieferung, gestaffelt nach der Entfernung zum Patienten.
Zur Frage nach der unterschiedlichen Nutzung der Botendienste in städtischen und ländlichen Regionen führte Nikolaus Schmitt, Autor des Analysepapiers zu den Apotheken-Botendiensten des bifg, aus, dass deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern erkennbar seien. So sei der Anteil der Botendienste an allen verordneten Arzneimitteln im Saarland und Rheinland-Pfalz am höchsten. Die Flächenländer Bayern und Brandenburg wiesen die dritt- beziehungsweise zweitniedrigste Quote auf, sogar noch deutlich unterhalb der Großstädte Bremen und Hamburg. Klar erkennen ließe sich aber auch, dass Botendienste in ländlichen Regionen nicht häufiger in Anspruch genommen würden als in städtischen Regionen.
Fraglich sei darüber hinaus, ob der Botendienst zum Schutz vor Infektionen bei vulnerablen Personengruppen beigetragen habe, so Schmitt auf die Frage des Abgeordneten Lars Lindemann. Das bifg konnte in seiner Analyse zeigen, dass die Botendienstquote bei hochbetagten Arzneimittelpatientinnen und -patienten nur leicht über dem Durchschnitt aller Altersgruppen liegt und von diesen also nicht stärker in Anspruch genommen wird.
Zum Einfluss der Vergütung auf die Versorgung mit Botendiensten erläuterte Schmitt, dass die monatliche Zahl der abgerechneten Botendienste unabhängig von der Vergütung stets auf einem ähnlichen Niveau liegt. Die Kürzung der Vergütung des Botendienstes im Jahr 2020 habe also keine Auswirkung auf das Inanspruchnahmeverhalten gehabt.
Aus Sicht der Barmer hat die Anhörung gezeigt, dass eine grundsätzliche Neuausrichtung der Apothekenvergütung dringend notwendig ist. Einzelne mengenabhängige Instrumente wie der Apotheken-Botendienst eignen sich nicht zur Sicherung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Hierzu bedarf es neuer Instrumente und einer Neuausrichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile der Apotheken.
Hier gelangen Sie zum Analysepapier zu Botendiensten von Apotheken des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg).