Im Krankheitsfall ist eine Orientierung im hochkomplexen deutschen Gesundheitssystem nicht immer leicht. Patientinnen und Patienten steht bereits ein breites Angebot an öffentlich zugänglichen Informationen zur Verfügung, doch häufig erreicht es gerade diejenigen nicht, die es am dringendsten brauchen. Ein umfassendes Versorgungsmanagement kann hier helfen. Im Sinne der Patientinnen und Patienten benötigen die Krankenkassen deshalb mehr Möglichkeiten für die gezielte, individuelle Beratung und Unterstützung.
Berlin, 28.07.2021 – Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über eine große Expertise in der gesundheitlichen Versorgung. Im Rahmen des Versorgungsmanagements können Krankenkassen die Patientinnen und Patienten darin unterstützen, die für sie optimale Versorgungsform zu finden. Damit kann einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation entgegengewirkt und ihre Gesundheitskompetenz gestärkt werden.
Den Krankenkassen sollte daher ermöglicht werden, ihre Versicherten aktiv über die individuelle Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, gesundheitsfördernder und sozialer Hilfen zu informieren und zu beraten. Davon umfasst sind auch digitale Gesundheitsanwendungen. Im Bereich der Pflege gehört die trägerübergreifende Beratung im Sinne von Case Management längst zu den Aufgaben der Pflegekassen. Diese Möglichkeit muss auch für Versicherte der Krankenversicherung geschaffen werden, die nicht Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Hierzu muss Rechtssicherheit im Versorgungsmanagement geschaffen werden, so dass eine personalisierte langfristige Unterstützung durch die Kassen möglich wird.
Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Barmer diesen Gedanken bereits aufgegriffen und im Rahmen des Modellprojekts „Corona-Lotse“ umgesetzt: Versicherte, die auf Grund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen zur COVID-19-Risikogruppe gehören, wurden so zu gesundheitlichen Risiken und über mögliche Verhaltensanpassungen informiert. Auch aktive Unterstützungsleistungen, wie die Organisation der Medikamentenversorgung oder die Vermittlung von Angeboten etwa für die Tagespflege oder Krankengymnastik konnten über den „Corona-Lotsen“ zur Verfügung gestellt werden und wurden von den Versicherten gerne angenommen.