Die steigende Zahl von Corona-Infektionen und die damit einhergehende erhöhte Auslastung der Krankenhäuser erfordern rasches Handeln der geschäftsführenden Bundesregierung und des Gesetzgebers. So stehen aktuell wieder gesetzliche Regelungen und Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie auf der Tagesordnung. Nach Ansicht der Barmer sollte dabei Klarheit bei der Übernahme entstehender Kosten herrschen: Die Kostenübernahme etwa von Impfzentren muss weiterhin durch den Bund sichergestellt werden.
Berlin, 12.11.2021 – Vor dem Hintergrund eines Höchststands an Neuinfektionen und bei der 7-Tage-Inzidenz wurde am 11.11.2021 der erste gemeinsame Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze im Bundestag debattiert. Mit dem Gesetz wollen die - aller Voraussicht nach - zukünftigen Koalitionspartner die seit vergangenem Jahr geltende sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden. Stattdessen soll ein Maßnahmenkatalog mit Schutzvorkehrungen auf den Weg gebracht werden, der in den Bundesländern in unterschiedlicher Weise zur Anwendung kommen kann. Zudem werden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 ausgedehnt und der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen weiter verlängert.
Daneben hat das Gesundheitsministerium eine Reihe von Verordnungsentwürfen vorgelegt. So wird geregelt, dass Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest erhalten. Dieser Anspruch war zunächst zum 11.10.2021 aufgehoben worden. Zudem soll in der DIVI-Intensivregisterverordnung geregelt werden, dass Krankenhäuser bei ihren Meldungen zwischen Erwachsenen und Kindern differenzieren und den Impfstatus von Patientinnen und Patienten sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung angeben müssen. Durch die ausdifferenzierte Darstellung kann das reale Versorgungsgeschehen konkreter abgebildet werden. Damit steht nach Ansicht der Barmer eine bessere Datengrundlage für politische Maßnahmen in der Pandemie zur Verfügung.
Angepasst werden sollte aus Sicht der Barmer der Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung. Bislang ist in der Impfverordnung keine Regelung zur Fortführung der vollständigen Kostenübernahme von Impfzentren und mobilen Impfteams durch den Bund im kommenden Jahr vorgesehen. Damit müssten die Kosten ab dem 01.01.2022 zu 46,5 Prozent aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden. Ohne eine Refinanzierung der Kosten aus Steuermitteln würde die angespannte Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter verschärft.