Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat der Gesetzgeber 2020 ein wichtiges Instrument für die digitale Weiterentwicklung der Krankenhäuser verabschiedet: Die ersten Fördergelder des Krankenhauszukunftsfonds wurden laut Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) nun zum 30.07.2021 ausgezahlt.
Das Investitionsprogramm ist für die digitale Modernisierung der Krankenhäuser wichtig – durch den konsequenten Einsatz digitaler Anwendungen kann nicht nur eine Entlastung der Beschäftigten, sondern auch eine höhere Versorgungsqualität und Patientensicherheit erreicht werden.
Berlin, 04.08.2021 – Der Gesetzgeber hat mit dem KHZG Maßnahmen für eine umfassende Förderung digitaler Prozesse und Strukturen in Krankenhäusern beschlossen. Positiv ist dabei vor allem der Fokus auf Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser. Gefördert werden können damit zum Beispiel Patientenportale, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, ein digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Der Bund steuert aus dem Gesundheitsfonds drei Milliarden Euro für diese investiven Maßnahmen bei – die Länder, beziehungsweise die Krankenhausträger, erhöhen die Förderung um insgesamt weitere 1,3 Milliarden Euro. Die ersten Fördermittel von circa 16 Millionen Euro wurden nun laut BAS ausgezahlt. Bis Ende 2021 können Fördermaßnahmen beantragt werden, die Fristen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Der Krankenhauszukunftsfonds ist neben dem Krankenhausstrukturfonds ein Investitionsprogramm mit qualitativen Fördervorgaben, mit dem der Bund die Länder bei der Investitionskostenfinanzierung zielgerichtet unterstützt. Bei der Auswahl der Vorhaben sollte darauf geachtet werden, dass in einem ersten Schritt ein bestimmter mindestens erforderlicher Digitalisierungsgrad für alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser erreicht wird. Ein einheitlicher Kommunikations- und Versorgungsstatus sowie eine effiziente Ressourcennutzung werden so möglich. Da sich der Krankenhauszukunftsfonds an den Strukturen des Krankenhausstrukturfonds orientiert, sollte auch hier ein Mitspracherecht der Krankenkassen bei der Auswahl der Maßnahmen aufgenommen werden.