Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie plant die Koalition, die Bedingungen für den Bezug von Kinderkrankengeld zu verändern. Aufgrund der verschärften Lockdown-Maßnahmen soll im Jahr 2021 auch die Schließung von Schulen, Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen für Kinder als Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld gelten. Zudem kann das Kinderkrankengeld länger gewährt werden als bisher. Ob der angesetzte Finanzrahmen von 300 Millionen Euro für die Neuregelung ausreichen wird, ist offen.
Berlin, 13.01.2021 – Anspruch auf Kinderkrankengeld haben in der Regel gesetzlich Versicherte, die wegen der Betreuung oder der Pflege ihres erkrankten Kindes nicht zur Arbeit gehen können. Nun hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Eltern im Jahr 2021 auch dann Kinderkrankengeld beziehen können, wenn die Betreuung von Kindern zu Hause erforderlich wird. Die Neuregelung soll bereits am Donnerstag mit der Verabschiedung des GWB-Digitalisierungsgesetzes beschlossen werden. Für den Bezug des Kinderkrankengeldes müssen Eltern künftig nachweisen, dass die Schule oder Einrichtungen zur Betreuung von Kindern wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind oder dort keine Präsenzpflicht besteht.
Darüber hinaus verlängert sich pandemiebedingt die Bezugsdauer für Kinderkrankengeld: Gesetzlich Versicherte können pro Elternteil und Kind Kinderkrankengeld bis zu 20 Tage lang beziehen, Alleinerziehende bis zu 40 Tage.
Für die Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten sollen 300 Millionen Euro aus Bundesmitteln in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fließen. Sollte diese Summe nicht ausreichen, wird der Überschreitungsbetrag bis zum 01.07.2022 wiederum aus Bundesmitteln erstattet.
Bislang wird Kinderkrankengeld durch die Krankenkassen nur dann gezahlt, wenn auch eine Erkrankung des Kindes vorliegt. Verdienstausfälle von berufstätigen Eltern aufgrund pandemiebedingter Schul- oder Kitaschließungen sollten nicht von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sie sind von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Deshalb ist es richtig, dass die pandemiebedingten Mehrausgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Unklar ist, in welchem Umfang die neuartige Regelung von den gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen wird. Deshalb bleibt abzuwarten, ob der Bundeszuschuss für das Jahr 2021 in der vorgesehenen Höhe ausreichen wird.