Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzgeber ein wichtiges Instrument für die Qualitätssicherung der Behandlung im Krankenhaus ausgebaut: Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern werden deutlich verbindlicher geregelt. Die Maßnahme ist sinnvoll, weil damit das Engagement der Krankenkassen für eine höhere Qualität in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten gestärkt wird. Das GVWG ist in dieser Woche (20.07.2021) in Kraft getreten.
Berlin, 22.07.2021 – Das GVWG enthält eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen für den Krankenhausbereich. Zur Verbesserung der stationären Versorgung schärft der Gesetzgeber unter anderem die Vorgaben für bestehende Instrumente zur Qualitätssicherung. Neben den Mindestmengen betrifft dies vor allem die Qualitätsverträge, die Krankenkassen mit stationären Einrichtungen abschließen.
Weil Qualitätsverträge bislang nur wenig genutzt werden, wird es ab dem Jahr 2022 für Krankenkassen eine Verpflichtung zum Abschluss dieser Verträge geben. Die Ausgaben der Kassen zur Durchführung der Qualitätsverträge müssen 2022 pro Versichertem 0,30 Euro betragen. Erreichen sie dieses Volumen nicht, müssen sie die nicht verausgabten Mittel an den Gesundheitsfonds überweisen. Auf diese Weise wird ein Anreiz für alle Kassen geschaffen, die bislang keine Qualitätsverträge abgeschlossen haben.
Krankenkassen steht mit den Qualitätsverträgen ein Instrument zur Verfügung, Vereinbarungen mit einzelnen Krankenhäusern im Sinne einer Versorgungsoptimierung zu schließen. Die Barmer nutzt diese Möglichkeit auch bereits im Bereich der Endoprothetik, der Prävention des postoperativen Delirs (Verwirrtheit) und bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Auf diese Weise kann sie erproben, inwieweit sich Verbesserungen in der stationären Versorgung, besonders durch die Vereinbarung von höherwertigen Qualitätsanforderungen, erreichen lassen.
Des Weiteren regelt das GVWG die Entfristung der Qualitätsverträge. Damit können erfolgreiche Verträge unbürokratisch fortgesetzt werden. Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich die Qualitätsverträge der Kassen veröffentlichen.