Die Bundesregierung will die Qualitätsstandards für die stationäre Versorgung weiter erhöhen. Dazu sind gesetzliche Vorgaben für weitergehende Mindestmengenregelungen und den Einsatz von Qualitätsverträgen geplant. Nach Ansicht der Barmer ein richtiger Schritt, um dem hohen Anspruch an die medizinische Versorgung und die Patientensicherheit gerecht zu werden. Die mit dem GVWG geplanten Änderungen im Bereich der Genomsequenzierung sieht die Barmer kritisch.
Berlin, 09.04.2021 – Am Montag kommender Woche befasst sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG). Er sieht unter anderem Verschärfungen der Mindestmengenregelungen für den stationären Versorgungsbereich vor. Mindestmengenregelungen sollen gewährleisten, dass medizinische Eingriffe nur dort stattfinden, wo die personellen und strukturellen Voraussetzungen vorhanden sind. Trotzdem verfehlen zahlreiche Krankenhäuser die Mindestmengen deutlich. Deshalb sind die mit dem (GVWG) geplanten Regelungen notwendig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch das GVWG verpflichtet, kontinuierlich über die Anpassung bestehender sowie die Festlegung weiterer Mindestmengen zu beraten und zu entscheiden. Das Bundesgesundheitsministerium erhält dabei das Recht, Anträge auf Festlegung einer Mindestmenge zu stellen. Um die Wirksamkeit der Mindestmengenregelungen zu erhöhen, werden Ausnahmetatbestände gestrichen, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Krankenhäuser weiterhin Leistungen erbringen durften, obwohl sie die entsprechende Mindestmenge nicht erreicht hatten. Aus Sicht der BARMER muss die Missachtung der Mindestmengenregelung Folgen haben: Halten Krankenhäuser diese nicht ein, so dürfen sie keine Vergütung mehr erhalten.
Weil das Instrument der Qualitätsverträge zwischen Kassen und Krankenhäusern bislang nur wenig genutzt wird, sieht der Gesetzentwurf eine verpflichtende Erprobung dieser Verträge vor. Auch soll der G-BA bis zum Jahr 2024 weitere Anwendungsbereiche für Qualitätsverträge bestimmen. Den Krankenkassen steht mit den Qualitätsverträgen erstmals ein Instrument zur Verfügung, Vereinbarungen mit einzelnen Krankenhäusern im Sinne einer Versorgungsoptimierung zu schließen. Die Barmer nutzt diese Möglichkeit auch bereits im Bereich der Endoprothetik und der Prävention des postoperativen Delirs. Auf diese Weise kann sie erproben, inwieweit sich Verbesserungen in der stationären Versorgung, besonders durch die Vereinbarung von höherwertigen Qualitätsanforderungen, erreichen lassen.
Kritisch sieht die Barmer einen Änderungsantrag zum GVWG. Dieser sieht vor, die Genomsequenzierung für seltene und onkologische Erkrankungen in einem bundesweiten Vertrag einheitlich zu regeln. Dabei bestehen bereits funktionierende und auf den individuellen diagnosespezifischen Bedarf zugeschnittene Versorgungsstrukturen in diesem Bereich. Genannt seien hier die kassenübergreifenden Verträge, die aus Innovationsprojekten hervorgegangen sind – ein Beispiel dafür ist das Projekt „Translate NAMSE". Mit einem bundesweiten Modellvorhaben würden diese Strukturen zerstört.