Corona-Pandemie, Pflege, Digitalisierung, Krankenhaus, Finanzierung – die Liste der Baustellen im Gesundheitswesen ist lang. Die neue Regierung hat viele Herausforderungen zu meistern und im neuen Jahr stehen wichtige Reformen auf der gesundheitspolitischen Agenda. Doch was gibt es Neues im Jahr 2022? Hier ein Ausblick zu ausgewählten Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
Berlin, 16.12.2021 – Zweifellos wird die Corona-Pandemie im neuen Jahr ein dominierendes Thema sein. Die Impfkampagne soll weiter Fahrt aufnehmen, Booster-Impfungen werden vorangetrieben und die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs wie Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten wird kommen. Darüber hinaus wurde der Corona-Schutzschirm der Pflegekassen für die Pflegeeinrichtungen bis Ende März 2022 verlängert. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung für das Kinderkrankengeld weitergeführt: Pro Kind und Elternteil können im kommenden Jahr 30 statt zehn Tage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr beansprucht werden. Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch von 60 Tagen.
Im neuen Jahr werden auch in der Pflege zahlreiche Entlastungen für Pflegebedürftige wirksam. Beispielsweise beteiligt sich die Pflegeversicherung bei der Unterbringung in einem Pflegeheim mit einem prozentualen und jährlich bis zum vierten Jahr steigenden Zuschlag am Eigenanteil (max. 70 Prozent). Darüber hinaus wird zur Finanzierung der Pflegeversicherung erstmals ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Dieser ist wichtig, jedoch zu niedrig, um damit zum Beispiel die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegende zu finanzieren. Es ist daher positiv, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die vollständige Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln ankündigt. Um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern und die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten, ist auch die vollständige Übernahme der Investitionskosten in der Pflege durch die Bundesländer zwingend notwendig.
Auch im Bereich der Digitalisierung ergeben sich wichtige Neuerungen: So soll die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01.01.2022 bundesweit starten. Darüber hinaus wird auch die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt. Ab Januar lassen sich unter anderem der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der ePA speichern. Außerdem können Versicherte ab 2022 detailliert entscheiden, auf welche Dokumente die jeweiligen Leistungserbringer in ihrer ePA Zugriff haben. Um die Vorteile dieser Neuerungen tatsächlich nutzen zu können, ist es wichtig, dass alle Leistungserbringer flächendeckend und ohne zeitliche Verzögerung an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden und dass sie auch befähigt werden, die Anwendungen zu nutzen.
Im Bereich der Finanzierung wird der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um 14 Milliarden Euro erhöht. Der Steuerzuschuss beträgt damit im Jahr 2022 insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Diese Erhöhung war notwendig, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2022 kurzfristig zu stabilisieren. Allerdings sind langfristige Lösungen notwendig, um eine nachhaltige Finanzierung der GKV über das Jahr 2022 hinaus sicherzustellen. Dazu gehören zum Beispiel eine kostendeckende Finanzierung der GKV-Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld-II und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.