Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen weiteren umfassenden Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beschlossen. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitsbereich umfassender nutzbar gemacht werden. Wichtige Veränderungen sind dabei der weitere Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte als Speicherinstrument. Kritisch sieht die Barmer die Preisgestaltung bei den digitalen Gesundheitsanwendungen.
Berlin, 20.01.2021 – Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird in Zukunft nicht mehr Datenträger sein, sondern ein Identitätsnachweis des Versicherten. Sie wird lediglich die Versichertennummer tragen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Informationen wie Notfalldaten, der elektronische Medikationsplan und das Versichertenstammdatenmanagement nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden sollen, sondern ab 2022 in der elektronischen Patientenakte (ePA). Dass die medizinischen Daten von der elektronischen Gesundheitskarte abgekoppelt werden, ist nach Meinung der Barmer sinnvoll, weil damit doppelte Datenhaltungen verhindert werden.
Die Festlegung von Höchstpreisen für digitale Anwendungen (DiGA) wird für Kassen und Hersteller nicht verpflichtend sein. Jedoch erlaubt der Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Gesundheit Fristen zu setzen, innerhalb derer sich die Partner auf Höchstpreise einigen. Andernfalls kann das Bundesministerium für Gesundheit eine Schiedsstellenentscheidung herbeiführen. Die Erfahrungen mit den ersten zugelassenen digitalen Anwendungen zeigen, dass extreme Preissteigerungen von mehreren hundert Prozent bei einzelnen digitalen Anwendungen im Vergleich zu den Preisen des Vorjahres zu verzeichnen sind. Wichtig ist, dass die Preise in einem fairen Verhältnis zum Versorgungsnutzen stehen. Der Gesetzgeber sollte eine Höchstbetragsregelung ab dem ersten Tag der Zulassung einer digitale Anwendung einführen.
Der gematik werden zahlreiche neue Aufgaben übertragen: Sie wird gleichzeitig Koordinierungsstelle, Anbieterin von Kundenanwendungen und Entwicklerin von technischen Spezifikationen. Das Aufgabenprofil der gematik bleibt dabei unklar, eine Kontrollinstanz für die wachsende Einrichtung existiert nicht. Zudem kommt es zum Aufbau von Doppelstrukturen, denn die Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung verfügen über ein breites Know-How, das genutzt werden sollte. Der Aufgabenzuwachs und die Erhöhung der GKV-Umlage für die Finanzierung der gematik werden deshalb kritisch gesehen.