In Deutschland wurden in der letzten Legislaturperiode viele Projekte angestoßen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Durchbruch zu verhelfen. Das öffentliche Bewusstsein für die Chancen der Digitalisierung muss auch in Zukunft erhalten bleiben. Dabei sollten nach Ansicht der Barmer die Freiräume für die Digitalisierung ausgebaut, gleichzeitig aber wichtige Rahmenbedingungen angepasst werden, wie etwa zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten.
Berlin, 29.10.2021 – Der Blick auf Israel ist im Bereich der Digitalisierung sehr lehrreich. Dort begann die Digitalisierung des Gesundheitswesens bereits vor rund 20 Jahren. Telemedizin, elektronische Gesundheitsakten sowie der vielfältige Einsatz von Gesundheitsdaten sind längst etabliert. Im Vergleich zu Israel verläuft die Digitalisierung in Deutschland zögerlich, aber die Aufholjagd hat begonnen. Viele digitale Projekte wurden angestoßen und die weltweit einmalige Einführung von „Apps auf Rezept“ schaffte es in die internationale Presse.
Über die Digitalisierung diskutierte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, unter anderem mit seinem israelischen Kollegen Yoel Ben-Or, Leiter Policy Digital Health des Israelischen Gesundheitsministeriums im Rahmen des deutsch-israelischen Gesundheitsforums für künstliche Intelligenz am 28. Oktober 2021.
Die Barmer hat die Entwicklung der Digitalisierung aktiv unterstützt, da ihre Vorteile auf der Hand liegen: Digitale Lösungen und die Nutzung von Gesundheitsdaten können dabei helfen, Patientinnen und Patienten besser zu versorgen und zu heilen. Nach Ansicht der Barmer muss aber an vielen Punkten nachgebessert werden.
So ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ein wichtiger Schritt in Richtung eines digitalen Gesundheitssystems. Aber die Anbindung aller Leistungserbringer muss rasch erfolgen und den gesetzlichen Krankenkassen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die ePA passgenau auf ihre Versicherte zuzuschneiden und weiterzuentwickeln. Nötig ist auch ein Datennutzungsgesetz für die Krankenkassen auf Basis der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Darin sollte geregelt werden, dass die Kassen die ePA-Daten von ihren Versicherten erhalten können, um ihnen eine bessere Versorgung anbieten zu können.
Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind eine Bereicherung in der gesundheitlichen Versorgung, allerdings müssen ab dem Tag der Zulassung verpflichtende Höchstpreise eingeführt und die DiGA-Vergütung an die aktive Nutzung gekoppelt werden. Die Errichtung des Krankenhauszukunftsfonds wird zu einer schnelleren Digitalisierung in Krankenhäusern führen und die digitale Aufholjagd Deutschlands beschleunigen. Wichtig ist aber, dass dieser Weg der Finanzierung von einer Strukturdebatte begleitet wird. Deutschland braucht dringend eine Strukturreform des Krankenhauswesens.