Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 stabil halten zu können, soll die gesetzliche Krankenversicherung einen weiteren Bundezuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro erhalten. Die entsprechende Bundezuschussverordnung hat das Bundeskabinett gestern auf den Weg gebracht. Aus Sicht der Barmer sind darüber hinaus Maßnahmen zur Konsolidierung der Kassenfinanzen erforderlich, wie etwa die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Berlin, 04.11.2021 – Aufgrund der angespannten Finanzlage der Krankenkassen wird der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das nächste Jahr weiter erhöht. Dazu hat das Bundeskabinett am 03.11.2021 die Bundeszuschussverordnung beschlossen. Im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium soll demnach der Bundeszuschuss um weitere sieben Milliarden Euro erhöht werden. Bereits mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die einmalige Aufstockung des regulären Bundeszuschusses von 14,5 Milliarden Euro um sieben Milliarden Euro festgelegt. Der Steuerzuschuss für die GKV beläuft sich für das Jahr 2022 damit auf insgesamt 28,5 Milliarden Euro.
Wegen des Versprechens der Bundesregierung, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht über die 40-Prozent-Marke hinaus steigen zu lassen (so genannte „Sozialgarantie“), wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2022 bereits im Sommer auf 1,3 Prozent festgeschrieben. Da aber nach Prognosen des GKV-Schätzerkreises für 2022 weiterhin eine Finanzlücke von sieben Milliarden Euro besteht, ist ein zusätzlicher Zuschuss notwendig. Die Verordnung benötigt die Zustimmung des Parlaments.
Aus Sicht der Barmer ist es richtig, dass die Verordnung schnell auf den Weg gebracht wird, damit die Krankenkassen Planungssicherheit bekommen. Zugleich sollte die neue Bundesregierung jedoch Maßnahmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen für die Zeit ab 2022 beschließen: Neben der Dynamisierung des Bundeszuschusses ist die generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen von 19 auf sieben Prozent eine notwendige Maßnahme. Außerdem sollten die aus Steuern finanzierten Pauschalen zur Deckung der Leistungsausgaben für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöht und kostendeckend ausgestaltet werden. Es müssen aber auch zwingend Effizienzpotenziale durch gezielte Strukturreformen etwa im stationären Bereich, bei der sektorenübergreifenden Versorgung oder bei hochpreisigen Arzneimitteln genutzt werden