Die elektronische Patientenakte (ePA) wird immer greifbarer. Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten seit Beginn des Jahres eine ePA anbieten, müssen nun seit Juli alle vertragsärztlichen Leistungserbringer und ab spätestens Januar 2022 alle Krankenhäuser die ePA nutzen und befüllen können. Aus Sicht der Barmer kommt es jetzt darauf an, die Akte schnell mit Leben zu füllen und Hürden bei der Einrichtung abzubauen.
Berlin, 07.07.2021 – Ein weiterer wichtiger Baustein ist zur vollständigen Nutzung der ePA hinzugefügt worden: Alle vertragsärztlichen Leistungserbringer sind seit dem 01.07.2021 verpflichtet, die ePA zu nutzen und Daten einpflegen zu können. Spätestens ab Januar 2022 kommt zudem die Verpflichtung für die Krankenhäuser, Daten aus dem stationären Bereich zu integrieren. Versicherte können so ihre Gesundheitsdaten gesammelt digital einsehen und entscheiden, mit wem sie diese teilen möchten. Ab dem 01.01.2022 sollen Versicherte für jedes Dokument gesondert die Entscheidung treffen können, ob sie es ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zur Verfügung stellen.
Damit die ePA wie in anderen europäischen Ländern ein Erfolg werden kann, ist es aus Sicht der Barmer wichtig, dass die Möglichkeiten der ePA breit genutzt werden. Die Qualität der Versorgung kann vor allem dann gesteigert werden, wenn die enthaltenen Befunde vollständig und aktuell vorliegen. Somit ist der Mehrwert der Digitalisierung gegeben.
Berlin kompakt berichtet des Weiteren über die europäische Einigung bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien sowie über den ersten Transparenzbericht der Barmer. Mit diesem können Versicherte sowie interessierte Leserinnen und Leser das Leistungsangebot, interne Prozesse und Bearbeitungszeiten der Barmer einsehen.