Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist ein umfangreiches „Omnibus-Gesetz“, in dem zum Ende der Legislaturperiode viele Änderungen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen vorgenommen werden. Änderungsanträge liegen unter anderem zur Pflege im Krankenhaus vor, so auch zum Pflegebudget. Hier sind sinnvolle Regelungen vorgesehen um Doppelfinanzierung in diesem Bereich zu vermeiden.
Berlin, 06.05.2021 – Wann genau das GVWG in der abschließenden 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen wird, ist bislang nicht klar. Die Beratungen zu weiteren Veränderungen am Gesetz dauern an.
Beim Pflegebudget sind konkrete Vorgaben zum Pflegebudget im Krankenhaus vorgesehen: Da es in der Vergangenheit zu Uneinigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen etwa über die Frage der Zuordnung von Kosten für Personal zum Pflegebudget gekommen ist, sollen GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft die Möglichkeit erhalten, Änderungen sowohl an der Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten als auch an der Zuordnung des Personals machen zu können. Berlin kompakt berichtet.
Ein Änderungsantrag sieht zudem ein Korrekturverfahren für die Bereinigung der Leistungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Mit dem TSVG wurde eine Reihe von Leistungen festgelegt, die den Ärztinnen und Ärzten außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) honoriert werden, wenn sie nach einer Terminvermittlung erbracht werden. Für diese aus dem Budget herausgelösten Leistungen wurde eine einmalige basiswirksame Bereinigung der MGV für die Dauer eines Jahres beschlossen, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Das GVWG sieht nun ein Korrekturverfahren vor, das auch nach Ablauf der einjährigen Bereinigungsphase noch Richtigstellungen ermöglicht. Das geplante Korrekturverfahren ist nach Auffassung der Barmer ein notwendiger Schritt zur Verminderung einer Doppelfinanzierung von Leistungen aus dem TSVG.
Berlin kompakt berichtet weiterhin über letzte Änderungen am Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), welches der Deutsche Bundestag am 06.05.2021 beschlossen hat.