Krankenhäuser sowie die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sollen auch weiterhin finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Angesichts der hohen Coronavirus-Infektionszahlen werden deshalb die Ausgleichszahlungen für coronabedingte Einnahmeausfälle der Einrichtungen erneut verlängert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) passt dabei die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser an das sich verändernde Infektionsgeschehen an – nach Ansicht der Barmer eine richtige Entscheidung.
Berlin, 25.03.2021 – Die neuen Verordnungen des BMG regeln nicht nur die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, sondern auch die Rahmenbedingungen für Erlösausgleiche der Krankenhäuser im Jahr 2021. Demnach sollen pandemiebedingte Erlösrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden können. "Berlin kompakt" berichtet.
Das BMG hat einen Arbeitsentwurf zur geplanten Pflegereform vorgelegt. Aus dem Entwurf geht hervor, dass die Eigenanteile Pflegebedürftiger an den Kosten begrenzt werden sollen, und zwar in gestaffelter Form – womit eine grundlegende Neustrukturierung der sozialen Pflegeversicherung verbunden wäre. Weiterhin sieht das Gesetz zum Beispiel ein gemeinsames Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vor, einen Investitionskostenzuschuss der Bundesländer in Höhe von 100 Euro monatlich für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen sowie die Ausweitung der Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung. Ob das zustimmungspflichtige Gesetz noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, ist jedoch fraglich.
Der Newsletter berichtet weiterhin über die Pläne der EU-Kommission, einen digitalen grünen Pass einzuführen. Damit will die EU-Kommission das Recht auf Freizügigkeit und freien Personenverkehr in Europa während der Corona-Pandemie sicherstellen.