Die Corona-Pandemie bestimmt noch immer die Gesundheitspolitik. So haben die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die – meist auf dem Verordnungsweg verfügten – Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auch über den März hinaus verlängern zu können. Das Gesetz regelt die Fortführung einer ganzen Reihe von pandemiebedingten Regelungen, so zum Beispiel auch die Ausgleichszahlungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Hier sollte aus Sicht der Barmer besondere Transparenz über die Verwendung der finanziellen Mittel angestrebt werden.
Berlin, 26.02.2021 – Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ will der Gesetzgeber die Grundlage dafür schaffen, dass der Bundestag künftig spätestens alle drei Monate über eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden muss. Damit soll eine verstärkte parlamentarische Kontrolle über die gesundheitspolitischen Entscheidungen während der Pandemie ermöglicht werden.
Das Gesetz soll zudem regeln, dass die pandemiebedingten Mehrausgaben in der Pflegeversicherung durch einen Bundeszuschuss an den Pflegeausgleichsfonds kompensiert werden können. Dabei ist es nach Auffassung der Barmer wichtig, dass die pandemiebedingten Mehrausgaben der Pflegeversicherung durch Mittel des Bundeshaushalts getragen werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass auch in 2021 eine Prämie für Krankenhaus-Pflegekräfte gezahlt wird, die in der Corona-Pandemie stark gefordert sind. Dabei ist es sinnvoll, die Mittel auf Krankenhäuser zu begrenzen, die besonders durch Corona belastet waren.
Berlin kompakt berichtet weiterhin über die Verlängerung der Coronavirus-Schutzverordnung, die Planungen für den breiteren Einsatz von Schnelltests sowie über die Veränderung der Impfreihenfolge, um Lehr- und Kitapersonal früher impfen zu können.
Der Newsletter enthält schließlich Beiträge zum geplanten Krebsregisterdaten-Gesetz und zu den Plänen der EU-Kommission zur Krebsbekämpfung.