Nach knapp einem Jahr, in dem der Gesetzgebungsprozess zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken zum Stillstand gekommen war, soll der Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten werden. In einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates positionierte sich die Bundesregierung in dieser Woche gegen das vom Bundesrat geforderte generelle Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Berlin, 21.08.2020 – Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken sicherzustellen. Dies soll durch einheitliche Apothekenabgabepreise für Arzneimittel gewährleistet werden. Damit würde für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig überall der gleiche Preis gelten – auch bei Versandapotheken. In Zukunft dürften dann auch keine Boni mehr auf verschreibungspflichtige Medikamente gewährt werden.
Aus Sicht der Barmer stellt die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung einen konstruktiven Kompromiss dar: So ist ein vollständiges Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht vorgesehen, so dass der Versandhandel als sinnvolle Ergänzung zur Versorgung der Bevölkerung erhalten bleiben kann. Die aktuell bestehende Diskriminierung inländischer Apotheken wird dabei jedoch beseitigt.
Ein ausstehendes Gutachten des IGES-Instituts untersucht zurzeit noch im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Auswirkungen von Rx-Boni auf die Preisbindung. Nach derzeitigem Stand steht der Gesetzentwurf am 11.09.2020 zur ersten Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung. Die Apothekerverbände pochten zuletzt auf eine zügige Verabschiedung in der zweiten Jahreshälfte 2020.