Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat heute die Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge auf seiner Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach Ansicht der Barmer ist die Einführung der Transparenzstelle ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Diagnosemanipulationen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs. Zudem kann die Übermittlung von Selektivverträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen an die Landesaufsichten entfallen, dies spart Bürokratie.
Berlin, 30.09.2020 – Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) wurde dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, eine bundesweite Transparenzstelle für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (nach § 73b SGB V) und der besonderen Versorgung (nach § 140a SGB V) einzurichten. Ziel der Neuregelung ist die Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich und die Information der Fachöffentlichkeit.
Dem BAS wird ermöglicht, einen direkten Zusammenhang zwischen statistischen Auffälligkeiten der RSA-Datenmeldungen und den Verträgen der Krankenkassen herzustellen. Auch kann das BAS gezieltere Einzelfallprüfungen bei möglicherweise rechtswidrigen Vertragsgestaltungen vornehmen. Ein wichtiger Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen unter den gesetzlichen Krankenkassen.
Die neu eingeführte Transparenzstelle für Selektivverträge ermöglicht nicht nur einen Überblick über das Vertragsgeschehen der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch Transparenz über ein uneinheitliches Handeln der unterschiedlichen Aufsichtsinstanzen in Bund und Land. Auf die immer noch bestehende Übermittlungspflicht der Verträge durch die Krankenkassen an die Landesaufsichten kann zugleich verzichtet werden. Damit würde den Kassen erheblicher Verwaltungsaufwand erspart.