Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages massive Kritik an der gegenwärtigen Krankenhausstruktur geübt. Diese sei nicht effizient, von Doppelstrukturen und zu wenig Spezialisierung geprägt. Wie auch die Barmer fordert der Bundesrechnungshof deshalb eine Reduzierung der Versorgungskapazitäten, eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten sowie eine Ausweitung der sektorenübergreifenden Versorgung.
Berlin, 27.11.2020 – Grundlegende Defizite und Gründe für ineffiziente Strukturen sieht der Bundesrechnungshof im Bereich der Krankenhausplanung. So sei eine in die Zukunft ausgerichtete Planung, etwa unter Berücksichtigung der Demografie, Morbidität und des medizinischen Fortschritts, kaum vorhanden. Länderübergreifende Regelungen oder eine gemeinsame Krankenhausplanung fehlten vielfach. Es bestehe mithin keine übergreifende Zielsetzung zwischen Bund und Ländern, wie die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden sollen. Die Krankenhausplanung sollte deshalb aus Sicht des Bundesrechnungshofs strikt am medizinischen Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet werden sowie die demografische Entwicklung und Effekte des medizinischen Fortschritts berücksichtigen.
Die Barmer unterstützt diese Forderung ebenso wie eine konsequentere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung. Wichtig ist dabei etwa die strikte Berücksichtigung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bestimmung von Mindestmengen sowie Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bei weiteren Behandlungen.
Im Bereich der Investitionsfinanzierung stellt der Bundesrechnungshof fest, dass die Länder ihrer Verantwortung für die Investitionsfinanzierung bei Krankenhäusern seit Jahren immer weniger nachkommen. Zwischen dem vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelten Bedarf und der Investitionsförderung der Länder bestünde mittlerweile eine Förderlücke von jährlich 4 Milliarden Euro. Dies habe zur Folge, dass Krankenhäuser die Erlöse aus den von den Krankenkassen geleisteten Fallpauschalen zweckentfremden, um Investitionskosten zu decken.