Um die Kliniken während der ersten Corona-Welle zu entlasten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im März 2020 die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen beschlossen. Ab dem 01.08.2020 sollen sie in den besonders sensiblen Bereichen der Intensivmedizin und der Geriatrie wieder gelten. Die Anpassung ist ein erster, wichtiger Schritt zurück zur Normalität, ohne die notwendige Versorgungsqualität zu vernachlässigen.
Berlin, 24.07.2020 – Seit Mai kehren die Krankenhäuser nach und nach in den Regelbetrieb zurück. Auch aufgrund der Aufstockung der Intensivkapazitäten der Krankenhäuser ist die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen zum Schutz der Patienten wichtig. Eine hohe Anzahl an Intensivbetten dient den Patienten nur, wenn ausreichend geschultes Personal für eine bedarfsgerechte Versorgung vorhanden ist. Von den derzeit circa 32.620 gemeldeten Intensivbetten sind, nach Informationen des DIVI-Registers, 21.203 belegt, davon nur 248 von Corona-Patienten (Stand vom 22.07.2020).
Nach Barmer-Daten hat etwa ein Drittel der Krankenhäuser die Hauptlast bei der Versorgung von stationären COVID-19 -Patienten getragen. Vor allem große und spezialisierte Krankenhäuser sind in der Lage, eine qualitativ hochwertige intensivmedizinische Versorgung für diese Patientengruppe sicherzustellen.
Die Pflegepersonaluntergrenzen sollten auch für die anderen pflegesensitiven Bereiche wieder gelten, insbesondere für die Neurologie beziehungsweise die Stroke Units. Doch angesichts der krisenbedingten Ausgangslage ist die jetzige, schrittweise Anpassung zu begrüßen.