Die Krankenhäuser haben gegenüber den Bundesländern Anspruch auf Finanzierung ihrer Investitionskosten. Dennoch kommen die Länder dieser Verpflichtung seit Jahren nicht mehr ausreichend nach. Dies ist das Ergebnis einer im Dezember von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellten Studie. Auch die Barmer kritisiert die Entwicklung seit langem und regt eine neue Finanzierungssystematik an.
Berlin, 08.01.2020 – Die Ergebnisse der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellten Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung zeigen, dass die Länder auch weiterhin ihrer gesetzlichen Verpflichtung für die Investitionsfinanzierung nicht nachkommen. So sank die Investitionsquote den Studienautoren zufolge im Zeitraum von 1991 bis 2017 von 9,7 Prozent auf nur noch 3,0 Prozent. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre jedoch eine jährliche Investitionsquote von 8 bis 10 Prozent notwendig. Die Minderzahlungen der Länder haben zur Folge, dass die Krankenhäuser ihre Investitionen in erheblichem Umfang aus den Vergütungen der Krankenversicherung finanzieren, die für die Finanzierung der Betriebskosten vorgesehen sind.
Um diese Fehlentwicklung zu beenden, muss aus Sicht der Barmer gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Länder ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachkommen.
Um die Länder zu entlasten sollte auch darüber nachgedacht werden, Bund und Krankenkassen neben den Ländern zu gleichen Teilen an der Investitionsmittelfinanzierung zu beteiligen. Im Gegenzug dafür sollten die Krankenkassen ein verbindliches Mitspracherecht im Rahmen der Krankenhausplanung erhalten.