Weltweit entfallen 25 Prozent aller Krebsfälle auf Europa. In Deutschland erkranken jährlich circa eine halbe Millionen Menschen neu an Krebs. Mit insgesamt 235.000 Toten jährlich ist Krebs hierzulande die zweithäufigste Todesursache. EU-Kommissarin Stella Kyriakides hat deswegen im Februar 2020 den EU-Krebsplan angekündigt. Dieser Plan soll die Mitgliedsstaaten bei der Verbesserung der Krebsbekämpfung und -behandlung unterstützen. Ein erster Bericht, der die Maßnahmenfelder umreißt, liegt jetzt vor.
Berlin, 07.08.2020 – In dem Papier, das die Basis für den EU-Krebsplan bilden soll, haben die Autoren 13 Maßnahmenfelder entwickelt. Die Gruppe internationaler Wissenschaftler, die an verschiedenen Institutionen europaweit arbeitet, legt dabei einen besonderen Fokus auf Methoden der personalisierten Medizin. Sie berücksichtigt sowohl Grundlagenforschung und präklinische Forschung, Früherkennung für Prävention als auch auf Behandlungsebene die Entwicklung neuer Therapien, psychosoziale Onkologie, Rehabilitation und Überlebensforschung sowie palliative Onkologie und pädiatrische Onkologie.
Die Zielvorgabe, die auf EU-Ebene gesetzt wurde, liegt bei einer Überlebensquote von 75 Prozent zehn Jahre nach Beginn der Erkrankung. Einem Bericht der EU-Kommission zufolge wären 40 Prozent aller Krebserkrankungen durch Prävention und Früherkennung vermeidbar beziehungsweise heilbar. Darüber hinaus gilt: Je früher die Krankheit erkannt wird, desto höher sind auch die Heilungschancen. Nichtsdestotrotz nehmen nur 48,2 Prozent aller Frauen und sogar nur 25 Prozent aller Männer Angebote zur Vorsorge und Früherkennung wahr.
Ziel muss deshalb aus Sicht der Barmer sein, die Bekanntheit und Inanspruchnahme der möglichen Vorsorgeuntersuchungen zu steigern. Möglichkeiten dazu sind etwa die Etablierung eines (digitalen) Krebs-Vorsorgepasses. In Verbindung mit diesem Pass sendet eine Krankenkassen-App den Versicherten Einladungen zu den jeweiligen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen zu. Außerdem sollten Versicherte an ausstehende Untersuchungen erinnert werden dürfen. Krankenkassen sollten ihnen individuelle und konkrete Beratungsvorschläge unterbreiten dürfen. Eine Möglichkeit zur Verknüpfung des Krebs-Vorsorgepasses mit der elektronischen Patientenakte (ePA) muss dabei zwingend geschaffen werden.