Im Eilverfahren haben in dieser Woche der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Gesetzesentwürfen zum Corona-Nothilfe-Paket zugestimmt. Dazu gehören das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ und das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Berlin, 27.03.2020 – Um die medizinische Versorgung insbesondere in dieser Notlage sicherzustellen, werden Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen von den Krankenkassen finanziell besonders unterstützt. Die Sicherung der Versorgungskapazitäten steht dabei im Vordergrund. Dazu zählen etwa ein finanzieller Ausgleich, wenn planbare Operationen verschoben werden oder der flexiblere Umgang mit Pflegepersonalkapazitäten. Die Pflegepersonaluntergrenzen werden daher befristet rückwirkend zum 1. März 2020 für sechs Monate ausgesetzt. Um die Zahl der 28.000 Intensivbetten in den Krankenhäusern zu verdoppeln, erhalten die Krankenhäuser einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.
Zukünftig kann der Deutsche Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen. Dies ist zunächst auf ein Jahr befristet, kann aber auch früher beendet werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, in diesem Fall umfangreich selbstständig durch Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung Maßnahmen zu treffen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen sollen. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen, die die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik betreffen oder die normalerweise die Partner der Selbstverwaltung treffen.
Darüber hinaus haben Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt 2020 beschlossen. Dieser ermöglicht unter anderem die finanzielle Unterstützung von Unternehmern, flexibilisiert die Optionen zur Kurzarbeit und stellt Ressourcen in Höhe von 55 Milliarden Euro zur Verfügung, die kurzfristig zur Pandemiebekämpfung genutzt werden können.