Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Eckpunkte für eine weitreichende Reform der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Mit der Pflegereform 2021 sollen Pflegeleistungen künftig stärker auf den Bedarf Pflegedürftiger und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden, wie etwa durch die Zusammenlegung der Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Gleichzeitig beinhalten die Eckpunkte grundlegende Veränderungen der Finanzierungssystematik der Pflegeversicherung. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 07.12.2020 – Die Eckpunkte für eine Pflegereform 2021 sehen vor, dass der Eigenanteil für die Pflege in stationären Einrichtungen zukünftig auf maximal 700 Euro pro Monat und auf längstens 36 Monate begrenzt wird. Die damit verbundenen Mehrausgaben sollen künftig durch einen Bundeszuschuss abgesichert werden. Mit diesem Schritt würde der Gesetzgeber eine sehr weitgehende Reformmaßnahme einleiten: Denn mit der Deckelung der Eigenanteile würde das Teilleistungssystem der beitragsfinanzierten Pflegeversicherung im stationären Bereich grundlegend verändert, dem Bundeshaushalt würden zudem umfangreiche Mehrausgaben entstehen.
Der Newsletter berichtet weiterhin über den jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG). Mit dem Entwurf setzt das BMG die bereits Anfang November bekannt gewordenen Eckpunkte umfassend um. Schwerpunkte sind der Ausbau der Telemedizin, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und die Ausweitung digitaler Pflegeanwendungen. Kritisch sieht die Barmer, dass Höchstpreise für digitale Anwendungen weiterhin nicht verpflichtend sein sollen. Dies vor dem Hintergrund, dass Hersteller digitaler Anwendungen eigenständig Preise festsetzen können, ohne dass ein Evidenznachweis für ihre Produkte vorliegt.
Auch wenn die Corona-Infektionen weiterhin sehr hoch liegen, können bereits jetzt Lehren aus der „ersten Welle“ der Pandemie im Frühjahr gezogen werden. Auf Initiative der Barmer haben die Wissenschaftler Boris Augurzky, Reinhard Busse, Ferdinand Gerlach und Gabriele Meyer ein Richtungspapier erstellt, in welchem sie Reformperspektiven für das deutsche Gesundheitswesen aufzeigen. „Berlin kompakt“ stellt einige Forderungen des von der Barmer initiierten Papiers vor, die in einem digitalen Expertentalk diskutiert wurden.