Die Pandemie hat zu einem steilen Anstieg bei den Videosprechstunden geführt. Das Online-Angebot wurde im Zuge von COVID-19 deutlich ausgeweitet. Durch das Absenken bürokratischer Hürden wurde es beispielsweise Physiotherapeuten ermöglicht mit ihren Patienten per Videotelefonie Bewegungsübungen durchzuführen und als Leistung abzurechnen.
Berlin, 31.08.2020 – Laut Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Anzahl der für Videosprechstunden angemeldeten Praxen von 5.500 im Februar 2020 auf 25.000 im April 2020 angestiegen. Patienten können durch neu geschaffene Regelungen jetzt zum Beispiel auch logopädische und ergotherapeutische Leistungen per Video in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen sind grundsätzlich ein zertifiziertes Programm für Videoanrufe und entsprechende Rahmenbedingungen, die Privatsphäre gewährleisten.
Projekte wie digitale Gesundheitsschulungen oder Videosprechstunden in der Schwangerschaft haben schon vor der Pandemie gezeigt, dass Präventions- und Versorgungsangebote auch in den eigenen vier Wänden wahrgenommen werden können. Im Zuge der Maßnahmen zur Prävention einer COVID-19-Infektion hat die Barmer zum Beispiel die Hebammenberatung, die gemeinsam mit Kinderheldin angeboten wird, um eine Videosprechstunde und Online-Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung erweitert.
Durch die ausgeweiteten digitalen Angebote werden den Patienten nicht zwingend notwendige Anfahrtswege abgenommen. Zugangshürden werden abgebaut, indem beispielsweise Sprechtherapien in den eigenen vier Wänden wahrgenommen werden können. Das kann zu dem positiven Effekt führen, dass Termine seltener abgesagt werden. Digitale Gesundheitsservices sind also keinesfalls nur Bonusmaterial. Die Bereitschaft der therapeutischen und ärztlichen Einrichtungen, auf digitale Formate umzustellen, wird im Sinne einer patientenorientierten und umfassenden Versorgung begrüßt.