Das „Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (KHZG) wurde durch den Bundestag am 18.09.2020 in 2./3. Lesung beschlossen. Es sieht eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser insbesondere im Bereich der Digitalisierung vor. Nach der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde der Gesetzentwurf durch Änderungsanträge ergänzt, unter anderem wird eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus eingeführt.
Berlin, 28.09.2020 – Die dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zugrundeliegende Regelung sieht eine Zuweisung für Prämien von insgesamt 100 Millionen Euro an die Krankenhäuser vor, die mit einer Mindestanzahl an COVID-19-Fällen nachweislich besonders von der Pandemie betroffen waren. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übernimmt dabei die Berechnung zur Verteilung der Mittel. Zudem wurde eine Regelung ergänzt, dass stationäre Notfallkapazitäten nur gefördert werden können, wenn das Krankenhaus die Vorgaben des G-BA-Notfallstufensystems erfüllt. Zuletzt wurde angepasst, dass variable Sachkosten im Rahmen des Erlösausgleichs nicht berücksichtigt werden sollen, da diese nur anfallen, wenn tatsächlich Leistungen erbracht werden.
In der öffentlichen Anhörung zum Vor-Ort-Apothekengesetz am 16.09.2020 wurde nach knapp einjähriger Unterbrechung im Gesetzesverfahren die Einführung einheitlicher Apothekenabgabepreise kontrovers diskutiert. Zwar soll der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht grundlegend verboten werden, aber es soll ein Boni-Verbot für diese Medikamente geben. Außerdem wurde über zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen beraten, die Apotheken künftig beispielsweise im Bereich der Arzneimittelsicherheit erbringen sollen.
Der Newsletter berichtet außerdem über die Vorstellung des Barmer-Krankenhausreports 2020. Dieser zeigt, dass viele Todesfälle von Krankenhauspatienten vermeidbar wären, wenn Operationen in Kliniken mit hohen Fallzahlen sowie entsprechender ärztlicher Erfahrung und Routine durchgeführt würden.