Der Deutsche Bundestag hat heute das „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) in 2./3. Lesung beschlossen. Mit der Reform des Kassenfinanzausgleichs wird der Weg für einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen freigemacht und eine schwerwiegende Schieflage im Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung korrigiert. Das Gesetz sieht daneben Änderungen bei der Arzneimittelversorgung vor. „Berlin kompakt“ berichtet über die wesentlichen Anpassungen im parlamentarischen Verfahren.
Berlin, 13.02.2020 – Mit dem GKV-FKG setzt die Regierungskoalition das Vorhaben des Koalitionsvertrages um, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) weiterzuentwickeln. Ziel ist es dabei, einen fairen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen. Die wesentlichen Elemente des GKV-FKG, wie die Regionalkomponente, das ausdifferenzierte Vollmodell in Verbindung mit einer Manipulationsbremse sowie der Risikopool stellen die Weichen für eine strategisch sinnvolle Weiterentwicklung des Kassenfinanzausgleichs und setzen die richtigen Impulse für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um die beste Versorgung der Versicherten. Das heute beschlossene Gesetz wird dazu führen, dass die Beitragsgelder in Zukunft zielgenauer dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten tatsächlich benötigt werden.
Der Newsletter berichtet darüber hinaus über das neue Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), zu dem das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt hat.