Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Mix an unterschiedlichen Themen zu einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gebündelt. Darin werden etwa die Mindestmengenregelungen für Krankenhäuser verschärft oder Maßnahmen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nachgebessert – beides nach Ansicht der Barmer sehr sinnvolle Vorhaben. Zudem liegen aktuell Eckpunkte für ein Digitalisierungsgesetz vor, mit dem unter anderem Anpassungen der digitalen Prozesse der Krankenkassen geplant sind.
Berlin, 10.11.2020 – Der Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sieht unter anderem vor, die mit den Krankenhausstrukturgesetz eingeführten Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern verbindlicher auszugestalten. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss weitere Anwendungsbereiche für Qualitätsverträge bestimmen. Nach Ansicht der Barmer werden mit den geplanten Maßnahmen die Möglichkeiten der Krankenkassen gestärkt, Einfluss auf die Qualität der Behandlung im Krankenhausbereich zu nehmen.
Ein wichtiger Schritt ist auch die geplante Schaffung eines bundesweiten Ersteinschätzungsverfahrens für die ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus. Es wird die Krankenhäuser entlasten. Das Ziel sollte allerdings sein, perspektivisch ein umfassendes System der integrierten Notfallversorgung aufzubauen.
Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich die Funktion eines Datenträgers erhalten. Doch nach den Plänen des BMG wird sie in Zukunft ein bloßer Identitätsausweis sein. Stattdessen werden wichtige Anwendungen schrittweise in der elektronischen Patientenakte gespeichert. Die Eckpunkte für ein weiteres Digitalisierungsgesetz sehen erstmals auch digitale Anwendungen im Pflegebereich (DiPA) vor. Berlin kompakt berichtet.
Der Newsletter berichtet des Weiteren über das Programm EU4Health. Damit sollen die Menschen in der EU vor schweren grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren geschützt und das europäische Krisenmanagement verbessert werden. Mit EU4Health reagieren die europäischen Institutionen auf die nur unzureichende Koordination der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise.