Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen soll der Gesetzgeber die Stellung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Durchsetzung von Sonderregelungen während der Corona-Pandemie weiter stärken. Zudem wird die Nationale Teststrategie zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie weiterentwickelt. Die geplanten Maßnahmen werden hoffentlich einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Nicht nachvollziehbar für die Barmer ist, warum Leistungen der Gefahrenabwehr durch die gesetzliche Krankenversicherung aufgebracht werden sollen. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 16.10.2020 – Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage“ sollen die bis zum 31.03.2021 geltenden Sonderregelungen für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite teilweise generalisiert und verstetigt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will dabei ermächtigt werden, künftig über COVID-19 hinaus auch für „jegliche neuartige, schwerwiegende, übertragbare Krankheit“ bei Bedarf per Verordnung agieren zu können. Dem Deutschen Bundestag würde nach dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch das Recht eingeräumt, mögliche Verordnungen, die auf ein Jahr befristet wären, jederzeit abändern und aufheben zu können.
Weiterhin soll der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. So wird das elektronische Meldesystem der Gesundheitsämter nach bundesweit einheitlichen Maßstäben ausgebaut, dazu wird eine gemeinsam nutzbare Dateninfrastruktur geschaffen.
Die aktuelle, bereits am 15.10.2020 in Kraft getretene, Coronavirus-Testverordnung setzt neue Akzente für die Nationale Teststrategie zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Im Fokus stehen dabei Personen, die noch keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen, jedoch als besonders gefährdet für eine Ansteckung gelten. Um schnellere Ergebnisse einer Testung auf eine Coronainfektion zu ermöglichen, setzt das BMG mit der inzwischen dritten Änderung der Coronavirus-Testverordnung auf den Einsatz von Antigen-Tests.
„Berlin kompakt“ stellt zudem den neuen Band der Reihe „Gesundheitswesen aktuell“ vor, das vom Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) herausgegeben wird.