Die COVID-19-Pandemie zieht eine umfangreiche Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitspolitik nach sich. In dieser Woche haben Bundestag und Bundesrat nun das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet, mit dem unter anderem eine gesetzliche Meldepflicht für COVID-19-Erkrankungen eingeführt wird. Zudem sollen vermehrt Tests und Antikörpertests durchgeführt werden: Bei Tests symptomloser Personen muss nach Auffassung der Barmer der Staat durch einen Steuerzuschuss für die Finanzierung aufkommen. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 15.05.2020 – Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wird das Prüfquotensystem für Krankenhausabrechnungen verschoben, um die Kliniken bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie zu entlasten. Es wird erst im Jahr 2022 eingeführt, was aus Sicht der Barmer nachvollziehbar ist.
Das Gesetz regelt zudem, dass der zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser eingeführte erhöhte Pflegeentgeltwert begrenzt bis zum 31.12.2020 zur Anwendung kommt.
Auch die „Corona-Prämie“ zur Anerkennung der Arbeit von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen ist Inhalt des Gesetzes. Die Prämie ist wichtig und gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Deshalb muss ihre Finanzierung über die Länder, den Bund und die Arbeitgeber sowie anteilig über die private Pflegeversicherung sichergestellt werden.
Weitere Themen des Newsletters sind die Zahlungen zur Sicherstellung der Heilmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) sowie die gesetzliche Neuregelung für Modellprojekte zu Online-Sozialwahlen.