Aufgrund der Corona-Pandemie werden in ungewohnt rascher Abfolge neue Maßnahmen für das Gesundheitswesen beschlossen. Ziel der Maßnahmen sind unter anderem die finanzielle Unterstützung weiterer Gesundheitsberufe sowie die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Aus den Neuregelungen entstehen den gesetzlichen Krankenkassen erneut hohe finanzielle Belastungen – damit tragen die Beitragszahler den Großteil der Corona-bedingten Ausgaben im Gesundheitswesen. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 24.04.2020 – Um die medizinische Versorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen, haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundestag weitere Verordnungen und Gesetze auf den Weg gebracht. Die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung etwa sieht Einmalzahlungen für Heilmittelerbringer vor, eine Kompensation der Einnahmeausfälle von Zahnärzten sowie die finanzielle Unterstützung für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hingegen regelt die Finanzierung der Botendienste von Apotheken im Rahmen der Pandemie neu. Vorgesehen ist dabei unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro für Apotheken zur Förderung des Botendienstes, eine Regelung, die nach Auffassung der Barmer nicht nachvollziehbar ist. Zudem werden die Möglichkeiten der Apotheker zum Austausch von Arzneimitteln weiter gefasst. Diese Regelungen zielen darauf ab, den direkten Kontakt zwischen Arzt oder Apotheker und den Versicherten zu minimieren.
Weiterhin berichtet „Berlin kompakt“ über Veränderungen im Patientendaten-Schutz-Gesetz und über das Inkrafttreten der Verordnung zu digitalen Gesundheitsanwendungen.