Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) im zweiten Durchgang abschließend gebilligt. Damit tritt die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs am Tag nach der Verkündung in Kraft. Am 5. März 2020 hat der Bundestag das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit werden notwendige Anpassungen des nationalen Medizinprodukterechts an EU-Vorgabe vorgenommen. „Berlin kompakt“ berichtet außerdem über den Barmer-Arztreport 2020.
Berlin, 16.03.2020 – Der Bundesrat hat in seiner abschließenden Plenarbefassung mit dem Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der Krankenversicherung auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses verzichtet. Ein entsprechender Antrag des Landes Sachsen fand keine Mehrheit. Der Bundestag hat indes den Weg freigemacht für Anpassungen des deutschen Medizinprodukterechts an neue EU-Vorgaben. Weitreichende Änderungen zur Hilfsmittelversorgung durch die Koalitionsfraktionen ergänzen des Gesetzesvorhaben.
„Berlin kompakt“ beleuchtet darüber hinaus den Zwischenbericht zur Personalbemessung in der stationären Altenpflege und berichtet über die Ergebnisse des Barmer-Arztreportes 2020. Der neue Report befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema Psychotherapie und analysiert die Versorgungslage nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017. So stieg beispielsweise die Zahl der Therapeuten massiv, jedoch müssen gut neun Prozent der Betroffenen immer noch über drei Monate auf den Start einer Therapie warten.