In einer neuen Verordnung regelt das Bundesgesundheitsministerium Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus bei Personen, die (noch) keine Symptome der Krankheit aufweisen. Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Im aktuellen Stadium der Pandemie ist die prophylaktische Testung symptomloser Personen eine wichtige und sinnvolle Maßnahme. Jedoch gehört sie nach Auffassung der Barmer nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 05.06.2020 – Anspruch auf prophylaktische Testungen haben laut Verordnung sowohl gesetzlich Versicherte als auch nicht in der GKV versicherte Personen, die als besonders gefährdet für eine Ansteckung gelten. Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Länder wird damit beauftragt, die Testungen zu veranlassen. Bei einer Million Tests pro Woche würden der gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende des Jahres nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbands 1,7 Milliarden Euro Kosten entstehen, 4,5 Millionen Tests pro Woche würden bis Ende 2020 7,6 Milliarden Euro kosten. Da es sich bei den Tests symptomloser Personen um versicherungsfremde Leistungen handelt, muss die Finanzierung – anders als es die Verordnung vorsieht – durch einen Steuerzuschuss getragen werden.
Der Newsletter berichtet des Weiteren über die Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort standen die Versichertenterminals für die elektronische Patientenakte in der Kritik. Wir stellen zudem das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung vor und berichten über die Ergebnisse des aktuellen Barmer-Zahnreports 2020.