Mit dem aktuell vorgelegten Referentenentwurf für die „Rechtsverordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (DiGAV)“ konkretisiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes. Sie regelt die Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen für die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Darüber hinaus widmet sich „Berlin kompakt“ aktuellen Themen im Handlungsfeld Pflege.
Berlin, 30.01.2020 – Nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes zum 01.01.2020 hat das BMG nun den Entwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt. Diese definiert die an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit und trifft Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis positiver Versorgungseffekte. Damit ebnet sie den Weg der sogenannten „Apps auf Rezept“ für ihre Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Barmer begrüßt die richtigerweise sehr hohen Anforderungen an die Hersteller und bewertet den Entwurf insgesamt positiv.
„Berlin kompakt“ beleuchtet zudem aktuelle politische Entwicklungen im Bereich Pflege. Neben einer Studie des BMG zur Umsetzung des 2017 neu eingeführten Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegen nun auch die Eckpunkte für ein neues Pflegepersonalbemessungsinstrument im Krankenhaus vor. Ein Forderungspapier von Doktor Roy Kühne (CDU) schlägt Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und zur finanziellen Ausgestaltung der Pflegeversicherung vor.