Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen neuen Gesetzentwurf für die Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Der neue Entwurf hält an grundlegenden Neuregelungen fest, die bereits in einem Diskussionsentwurf aus dem letzten Jahr enthalten waren. Doch setzt er auch neue Akzente, besonders was die Kompetenzen der Bundesländer betrifft. Zudem nimmt das BMG von einer Grundgesetzänderung Abstand. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 15.01.2020 – Mit dem geplanten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sollen die bisher weitgehend getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einem integrierten System weiterentwickelt werden. Dazu sollen Gemeinsame Notfallleitsysteme und Integrierte Notfallzentren geschaffen werden. Zugleich ist geplant, die medizinische Notfallrettung der Rettungsdienste als Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern.
Aufgrund der Kritik der Bundesländer, das Gesetz greife zu stark in ihre Kompetenzen besonders im Bereich des Rettungsdienstes ein, wurden zahlreiche Veränderungen vorgenommen.
Der Newsletter berichtet darüber hinaus über die Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die im Rahmen des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes geplant sind sowie über den neuen Gesetzentwurf für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz.