Um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel einzudämmen, hat der Gesetzgeber die Apotheken dazu verpflichtet, einen Teil ihres Umsatzes mit preisgünstigen Importarzneimitteln zu realisieren. Es stellt sich die Frage, ob diese Förderung der Importindustrie die gewünschte wirtschaftliche Wirkung für die GKV tatsächlich erbracht hat. Ein Beitrag in „Gesundheitswesen aktuell 2020“ des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) kommt zu dem Ergebnis, dass die erzielten Einsparungen für die GKV relativ niedrig ausfallen und in den letzten Jahren zudem gesunken sind, durch Anpassungen der Importklausel jedoch erhöht werden könnten.
Berlin, 08.10.2020 – Mit der Verpflichtung, Arzneimittel zu importieren, machte sich der Gesetzgeber das große Preisgefälle für Medikamente auf europäischer Ebene zunutze. Deutschland nimmt meistens einen Spitzenplatz bei nicht generisch verfügbaren Arzneimitteln ein, es ist Hochpreisland. Zunächst mussten Apotheker fünf Prozent ihres Umsatzes mit Importarzneimitteln bestreiten, die 15 Prozent oder mindestens 15 Euro günstiger als das Bezugsarzneimittel waren. 2019 wurde die 15/15-Regel verändert, indem die Einsparung nach der Höhe des Preisabstands des Importarzneimittels zum inländischen Produkt gestaffelt wurde.
Auf Basis der Daten der Barmer kann man ermitteln, wie hoch die Einsparungen durch die Importe von Arzneimitteln in Deutschland ausfallen, so der Autor des Beitrages „Arzneimittelimporte – Ein gesundheitspolitischer Irrweg?“. Rechne man die Barmer-Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 hoch, so komme man auf GKV-weite Einsparungen von lediglich etwa einem halben Prozent. Auch die Neuregelung aus dem Jahr 2019 habe im Wesentlichen nichts daran geändert, dass der Effekt sehr niedrig bleibe. Einsparungen von etwa 180 Millionen Euro jährlich stellten auch in Relation zu den durch Krankenkassen im gleichen Zeitraum erzielten Einsparungen aus Rabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen von fast fünf Milliarden Euro einen recht überschaubaren Einsparbetrag dar.
Dennoch: Auch der geringe Beitrag der Arzneimittelimporte zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung bedeute eine Ausgabensenkung für die Krankenkassen. Zudem habe der Wettbewerb durch den Parallelhandel Auswirkungen auf die Preispolitik von Anbietermonopolen. Um die Importklausel wirksamer zu gestalten, könnte der Mindestpreisabstand des Importarzneimittels unabhängig vom jeweiligen Packungspreis auf zehn Prozent erhöht werden.
Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen:
Nikolaus Schmitt: „Arzneimittelimporte – Ein gesundheitspolitischer Irrweg?“, in: Gesundheitswesen aktuell 2020
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