Der Vertrag „Pro Niere“ zwischen der Barmer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen umfasst ein innovatives Konzept zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Nephrologen soll eine frühe Intervention bei nierenerkrankten Patienten ermöglicht und damit Folgekomplikationen sowie die Pflicht zur Dialyse hinausgezögert beziehungsweise verhindert werden.
Berlin, 14.08.2019 – Nierenerkrankungen können am effektivsten behandelt werden, wenn sie früh erkannt und schon in ihrem Anfangsstadium fachgerecht therapiert werden. Dies ist das Ziel des Versorgungsvertrages „Pro Niere“ der Barmer, wonach Nephrologen frühzeitig und regelmäßig in die hausärztliche Versorgung der Versicherten mit chronischen Nierenerkrankungen des Schweregrades 3 bis 5 eingebunden werden. So sollen im Vergleich zur Regelversorgung früher als bisher Hochrisikopatienten identifiziert werden, bei denen eine rasch fortschreitende Verschlechterung der Nierenfunktion festgestellt wurde. Im Rahmen der nephrologisch fachärztlichen Betreuung erhalten diese Patienten somit rechtzeitig eine stadiengerechte, sekundärpräventive Therapie. Ein Nierenversagen mit der Notwendigkeit einer Dialysebehandlung kann damit im besten Fall vermieden werden.
Die Therapie umfasst neben einer regelmäßigen allgemeinen Kontrolle des Gesundheitszustandes Beratungen beziehungsweise Patientenschulungen für eine gesunde Lebensweise. Die Schulungen beinhalten unter anderem Programme zur gesunden Ernährung, Raucherentwöhnung, zu Diabetes und Bluthochdruck. Dabei findet ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den kooperierenden Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient statt. Vor allem die eng verzahnte Begleitung und Kontrolle der Hochrisikopatienten durch das Netzwerk von Vertragshaus- und -fachärzten vermindern das Risiko von Folgekomplikationen.
Je nach Schweregrad der Nierenerkrankung werden Behandlungsintensität und -umfang angepasst.
An dem Vertrag „Pro Niere“ zur integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V können Vertragsärzte der hausärztlichen Versorgung und nephrologische Vertragsärzte aus Niedersachsen teilnehmen.