Um die Suche nach einer Hebamme zu erleichtern, sollen Frauen künftig besseren Zugang zu detaillierten Informationen über das Leistungsangebot von Hebammen erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen werden beauftragt, Versicherte über das Leistungsspektrum zugelassener Hebammen zu informieren. Dies ist im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geplant. Darüber hinaus hat die Barmer einen besonderen Service für Frauen entwickelt: In Kooperation mit „Kinderheldin“ bietet sie ihren Versicherten eine intensive Beratung durch Hebammen an.
Berlin, 08.02.2019 – Die Suche nach einer Hebamme gestaltet sich in einzelnen Regionen Deutschlands zuweilen schwierig. Der Gesetzgeber will hier Abhilfe leisten und werdende Mütter in Zukunft besser bei der Hebammensuche unterstützen. Dazu soll die so genannte „Vertragspartnerliste Hebammen” aussagekräftiger werden. In diese werden alle Hebammen aufgenommen, die zur Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigt sind. Damit die Liste aktuelle, verbindliche und detaillierte Aussagen über die Art des Leistungsangebots von Hebammen beinhaltet, werden die Mitteilungspflichten von Hebammen gesetzlich verankert. Sie soll etwa über Tätigkeiten wie Schwangerenbetreuung, Wochenbettbetreuung oder Beleggeburten informieren. Gleichzeitig wird dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, die gesetzlich Versicherten mittels einer Internetplattform über die Leistungserbringer und deren jeweilige Leistungen zu informieren. Hierzu darf der GKV-Spitzenverband zukünftig die Daten der Vertragspartnerliste nutzen.
Die geplanten Neuregelungen sind äußerst sinnvoll. Die umfassende Veröffentlichung der Daten zur Hebammenversorgung etwa war den Krankenkassen bisher wegen datenschutzrechtlicher Beschränkungen nicht möglich. Mit der neuen Online-Unterstützung wird Frauen adäquat bei der Suche nach speziellen Leistungsangeboten von Hebammen geholfen.
Die Barmer bietet ihren Versicherten während der Schwangerschaft und in den ersten sechs Monaten nach der Geburt einen darüber hinaus gehenden individuellen Service an, dazu arbeitet sie mit „Kinderheldin“ zusammen. Als Ergänzung zur bestehenden Versorgung vernetzt „Kinderheldin“ Schwangere und junge Eltern bei Unsicherheiten und medizinischen Problemen mit qualifiziertem Fachpersonal. Gerade abends, am Wochenende oder in Situationen, in denen Ärzte oder Hebammen schwer erreichbar sind, können Hebammen per Chat oder Telefon kompetent beraten. Das kostenlose Angebot ist besonders für Familien in unterversorgten Gebieten von Bedeutung, in denen Hebammen nur schwer zu finden sind. Versicherte können sich über die Internetseite der Barmer anmelden.